Kein Feuerwerk innerhalb des Walls CDU/FDP Gruppe stellt Anfrage zu künftigem Verfahren
Seit Silvester 2009 hätte nach geltendem Recht innerhalb des Walls keine einzige Rakete mehr gestartet werden dürfen. Die Bilder aus der Silvesternacht zeigen, dass dieses Verbot weder bekannt ist noch von den Behörden hinlänglich verfolgt wird. Die CDU/FDP Gruppe fragt nun, was die Verwaltung zum jüngsten Jahreswechsel unternommen hat und wie sie gedenkt, in den Folgejahren mit dem Problem umzugehen.
„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ So steht es im § 23 der Verordnung zum Sprengstoffgesetz des Bundes. „Unmittelbare Nähe“ kann vieles bedeuten, deshalb hat das für Baufragen zuständige niedersächsische Sozialministerium bereits im Jahr 2009 in einem „Hinweis zur Auslegung“festgelegt, dass für geworfenen Knallkörper ein Mindestabstand von 25 bis 30 Metern einzuhalten ist, für selbst aufsteigende Feuerwerksraketen dagegen 200 Meter.
Durch die flächendeckende Überlappung von 200-Meterradien um Kirchen und Fachwerkgebäude ergibt sich für Göttingen faktisch ein Feuerwerksverbot, zumindest für den gesamten Bereich innerhalb des Walles (inklusive des Walles!), aber auch noch in großen Bereichen außerhalb davon wie um die Kliniken und auch in den alten Siedlungskernen aller Ortsteile.
„In vielen deutschen Städten mit Fachwerkkernen haben sich mittlerweile flächendeckende Verbotszonen bewährt. Auch wenn wir in der Göttinger Innenstadt in den letzten Jahren von größeren Bränden in der Folge von Feuerwerksaktivitäten verschont geblieben sind, scheint die Mehrzahl der Bürger eine solche Vorsichtsmaßnahme eindeutig zu begrüßen. Das gilt entsprechend auch für die Dorfkerne unserer Ortsteile,“ begründet Fritz Güntzler, MdL und Vorsitzender der CDU/FDP Ratsgruppe die Anfrage. Zunächst möchte die CDU/FDP Ratsgruppe von der Verwaltung wissen, wann und wie viele Kräfte des Ordnungsamtes in der Silvesternacht im Einsatz waren und wie viele Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten sich daraus ergeben haben. Weiter möge die Verwaltung mitteilen, wie sie das faktische Feuerwerksverbot in der Zukunft flächendeckend publik machen und dann dieses Verbot auch besser als bisher durchsetzen möchte. „Die Verwaltung hat jetzt jedenfalls genügend Zeit, um sich auf den nächsten Jahreswechsel vorzubereiten“, so Güntzler. |